INFORMATIONEN ÜBER COVID-19

AUFHEBUNG DES VACCINAL PASSES (ab dem 14.03.22)

Das Ende der Maskenpflicht an fast allen Orten ab dem 14. März 2022 . (Ausnahme: In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht weiterhin eine Maskenpflicht).
Die “Aussetzung” des Impfpasses ab dem 14. März 2022. (Ausnahme: In medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen muss weiterhin ein Impfpass vorgelegt werden).
Dieses Datum, der 14. März 2022, wird auch das Ende der Maskenpflicht “an allen Orten, an denen sie noch in Kraft ist” markieren, mit der erneuten Ausnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln, “angesichts der Promiskuität”.

IHR URLAUB IN ALLER GELASSENHEIT

 

Wie kann ich meinen Aufenthalt während der COVID-19 ändern oder stornieren?

  • Ich möchte meinen Aufenthalt ändern oder stornieren im Falle von Grenzschließungen oder vierzehntägigen Maßnahmen zum/vom Zielort meines Aufenthalts: Sie können Ihren Aufenthalt verschieben, eine Rückerstattung oder einen Gutschein über den Betrag der geleisteten Anzahlung beantragen (ohne Reiserücktrittsversicherung).

Im Falle einer Stornierung und in Übereinstimmung mit den aktuellen Regierungsrichtlinien können Sie einen Gutschein oder eine Rückerstattung in Höhe der bei der Reservierung geleisteten Anzahlung beantragen (ausgenommen Aufenthalte, die unter die Verordnung Nr. 2020-315 vom 25. März 2020 fallen). Im Rahmen dieses Auftrags, der Aufenthalte betrifft, die aufgrund von Covid-19 zwischen dem 1. März und dem 15. September 2020 storniert wurden, wurde die Gesamtheit der gezahlten Beträge Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Mit dieser Gutschrift, die ab Ausstellung 18 Monate lang gültig ist, können Sie einen neuen Aufenthalt planen. Unabhängig vom Datum der Verschiebung wird Ihnen die Differenz gutgeschrieben, wenn Ihr neues Reiseprojekt günstiger ist. Wenn es teurer ist, geht die Differenz zu Ihren Lasten.

  • Ich möchte meinen Aufenthalt außerhalb der Grenzschließung oder der vierzehn Tage ändern oder stornieren:

– Sie haben die Reiserücktrittsversicherung über unseren Partner CampezCouvert abgeschlossen (im Nachtrag zum Zeitpunkt Ihrer Buchung):

Im Falle einer Last-Minute-Stornierung (weniger als 30 Tage vor Anreise) aufgrund der Covid-19-Epidemie (positiver Test auf Covid-19 bei einem Mitglied der Kartei weniger als 48 Stunden vor Abreise und auf Nachweis) kann Ihr Aufenthalt auf Wunsch kostenlos von der Versicherung erstattet werden. Link

-Sie haben keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen: Bitte beachten Sie unsere AGB. Link

Sie können sich darauf verlassen, dass wir die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Ihnen einen Aufenthalt in völliger Ruhe zu bieten.

Die Ferien stehen vor der Tür und wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen.

Wir freuen uns, Sie bald zu sehen!